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Dämmung nach GModG & BEG EM

Dachdämmung
in Viersen.

Aufsparren- und Zwischensparrendämmung für Ihr Dach in Viersen und am Niederrhein. Wir prüfen den vorhandenen Aufbau und stimmen Dämmung, Anschlüsse und die Nutzung des Dachraums mit Ihnen ab.

Einsparpotenzial
Prüfen

Wie viel Heizenergie Sie sparen können, hängt vom Gebäude und seiner Nutzung ab. Lassen Sie das Potenzial für Ihr Haus berechnen.

U-Wert W/(m²K)
0,14

Grundsätzlicher BEG-EM-Grenzwert für die Dachdämmung. Strenger als 0,24 beim Steildach bzw. 0,20 bei Dachflächen mit Abdichtung nach Anlage 7 GModG.

BAFA-Grundförderung
15%

Direkter Zuschuss für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme (BEG EM). Der iSFP-Bonus gilt nur oberhalb einer nach Wohneinheiten gestaffelten Gebäudeschwelle im jeweiligen Antrag.

Dämm-Methoden

Zwei Wege zur
energetischen Sanierung.

Jedes Dach ist anders. Wir prüfen die Gegebenheiten vor Ort und wählen das passende System nach Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

01
Dämmung von außen

Aufsparren­dämmung

Die Dämmschicht wird über den Sparren verlegt. Dafür wird die Dacheindeckung geöffnet – sinnvoll, wenn sie ohnehin erneuert werden soll. Anschlüsse und Durchdringungen müssen sorgfältig geplant werden, um Wärmebrücken zu begrenzen.

  • Dachaufbau vorab abstimmen
  • Neueindeckung und Dämmung zusammen planen
  • Anschlüsse und Luftdichtheit prüfen
02
Klassiker im Bestand

Zwischensparren­dämmung

Ideal, wenn die Dacheindeckung noch gut ist, Sie aber den Dachboden ausbauen oder energetisch sanieren wollen. Wir bringen Mineralwolle oder Klemmfilz passgenau zwischen den Balken ein. Eine sorgfältig verklebte Dampfbremse sorgt für Luftdichtigkeit.

  • Kosteneffiziente Lösung
  • Auch von innen ausführbar (wetterunabhängig)
  • Guter Schallschutz durch Mineralwolle
Förderung & Finanzierung

Der Staat
zahlt mit.

Klären Sie vor der Beauftragung, welcher Förderweg zu Ihrem Vorhaben passt. Für den BAFA-Antrag zur Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Angebot inkl. Förder-Check

Energieeffizienz-Experten finden Sie in der Expertenliste des Bundes.

Wie BAFA-Zuschuss, Kostenobergrenze und Sanierungsfahrplan zusammenwirken, mit Rechenbeispiel: Wie wird eine Dachdämmung gefördert? auf Solar & Wärme Viersen.

Weg 1

BAFA Zuschuss

15%Grundförderung

15 % Grundförderung mit Energieeffizienz-Experten. Ausgabenobergrenzen: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Bei gewährtem iSFP-Bonus oder der vorgesehenen Ausnahme steigen sie auf 60.000 €, 30.000 € und 15.000 €. Der Bonus gilt nur auf den Anteil oberhalb der Gebäudeschwelle je Antrag; mehrere Anträge werden nicht zusammengerechnet. Aktuelle BAFA-Bedingungen.

15% Grundförderung·+ 5 Prozentpunkte nur anteilig
Weg 2

Steuerbonus

40k€Max. Steuererstattung

Alternativ: 20 % der Kosten über drei Jahre als Steuerermäßigung (§ 35c EStG), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das zu eigenen Wohnzwecken genutzte eigene Gebäude muss bei Durchführung älter als zehn Jahre sein. Abschluss der Maßnahme vor dem 1. Januar 2030.

7% + 7% + 6%·Kein Energieberater nötig

Für den BAFA-Antrag zur Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Bereits zum Antrag muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage und voraussichtlichem Umsetzungstermin vorliegen. Erst danach beginnen die Arbeiten; vor der Bewilligung auf eigenes Risiko. BAFA-Antragsverfahren. Stand: 6. Oktober 2026.

Ergänzend

KfW-Kredit 358/359

120k€Max. Kreditvolumen

Zinsgünstiger Ergänzungskredit nach BAFA-Bewilligung. Programm 358 bietet berechtigten selbstnutzenden Eigentümern einen zusätzlichen Zinsvorteil in der ersten Zinsbindung. Einkommensgrenze: bis einschließlich 90.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, gemittelt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung.

Pro Wohneinheit·Kombinierbar mit BAFA
Regional

Dachdämmung
am Niederrhein.

Als Dachdeckerbetrieb aus Viersen planen und verlegen wir Dachdämmung für Hausbesitzer in Viersen, Krefeld, Mönchengladbach und am Niederrhein. Der vorhandene Dachaufbau und die Nutzung des Dachraums bestimmen, welche Dämmung infrage kommt.

Steht gleichzeitig eine Neueindeckung an, stimmen wir Dachsanierung und Dämmaufbau miteinander ab. Dabei berücksichtigen wir die Anschlüsse und die Luftdichtheit sowie geeignete Dämmstoffe wie Holzfaser oder Mineralwolle.

Bei feuchten Kellerwänden oder Sockelschäden finden Sie auf unserer Seite zur Keller- und Bauwerksabdichtung den passenden Leistungsumfang. Fassadenverkleidungen besprechen und planen wir als eigenes Gewerk mit gesondertem Leistungsumfang.

Einsatzgebiet

ViersenMönchengladbachKrefeldWillichTönisvorstNettetalSchwalmtalBrüggenGrefrathKempenKaarstDüsseldorf
FAQ

Häufige Fragen

Für entsprechende Änderungen an Außenbauteilen beheizter oder gekühlter Räume gelten § 36 GModG und Anlage 7. Bei Wohngebäuden sind für Steildächer grundsätzlich U ≤ 0,24 W/(m²K), für Dachflächen mit Abdichtung U ≤ 0,20 W/(m²K) einzuhalten. Arbeitsumfang, 10-%-Bagatellgrenze und Ausnahmen sind zu prüfen. Für die BEG-EM-Förderung der Dachdämmung gilt grundsätzlich der strengere Wert U ≤ 0,14 W/(m²K). Wir stimmen den Aufbau mit der Fachplanung ab.

Bei der Aufsparrendämmung liegt die Dämmschicht oberhalb der Sparren. Dafür wird die Dacheindeckung geöffnet; das bietet sich an, wenn ohnehin neu eingedeckt wird. Die Zwischensparrendämmung sitzt zwischen den Sparren und kann von innen ausgeführt werden. Bei beiden Aufbauten müssen die Anschlüsse und die Luftdichtheit sorgfältig geplant werden.

Die Einsparung hängt vom bisherigen Dämmzustand, der beheizten Fläche, dem Nutzerverhalten, dem Heizsystem und den Energiekosten ab. Eine pauschale Euroersparnis oder Amortisationszeit lässt sich daraus nicht für jedes Haus ableiten. Wir erfassen den Dachaufbau; der Energieeffizienz-Experte kann die energetische Wirkung und Wirtschaftlichkeit für Ihr Gebäude berechnen.

Die BEG EM fördert geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 % Grundförderung. Die Ausgabenobergrenze beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Mit gewährtem iSFP-Bonus oder bei der vorgesehenen Ausnahme von der iSFP-Antragsberechtigung erhöhen sich diese Werte auf 60.000 €, 30.000 € und 15.000 €. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für den Kostenanteil oberhalb der gebäudebezogenen Grundgrenze im jeweiligen Antrag; mehrere Anträge werden dafür nicht zusammengerechnet. Für den BAFA-Antrag zur Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Bereits zum Antrag muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage und voraussichtlichem Umsetzungstermin vorliegen. Erst danach beginnen die Arbeiten; vor der Bewilligung auf eigenes Risiko. Alternativ kommt bei erfüllten Voraussetzungen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Betracht: 20 % über drei Jahre, höchstens 40.000 € pro begünstigtem Objekt. Für dieselbe Maßnahme ist sie nicht mit BAFA-Förderung kombinierbar. Nach Förderzusage kann ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 hinzukommen.

Ihr Energie-Projekt.

Lassen Sie uns über Ihre Einsparpotenziale sprechen. Wir beraten Sie zu Dämmung und Förderung.