Allgemeine Geschäftsbedingungen.
AGB der RZ Bedachungen GmbH, Gladbacher Straße 511, 41748 Viersen. Stand: 6. Oktober 2026.
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge der RZ Bedachungen GmbH, Gladbacher Straße 511, 41748 Viersen (Anbieter), soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Sie betreffen Dachdecker-, Flachdach-, Dämm-, Klempner- und Abdichtungsarbeiten, Dachfenster, Dachbegrünung, Photovoltaik sowie Trockenbau und Innenausbau einschließlich des Geschäftsbereichs RZ Trockenbau.
1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Für die Zwecke dieser AGB bezeichnet der Begriff „Auftraggeber" sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, sofern nicht im Einzelfall eine Differenzierung erfolgt.
1.3 Maßgeblich für den konkreten Auftrag sind das vereinbarte Angebot, die Leistungsbeschreibung und individuelle Vereinbarungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
1.4 Gegenüber Unternehmern werden abweichende Geschäftsbedingungen nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung vereinbart wurde. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt auch hierbei bestehen.
1.5 Die zum Vertragsschluss einbezogene Fassung gilt für den jeweiligen Vertrag. Eine spätere Veröffentlichung neuer AGB ändert bestehende Verträge nicht.
Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellungen auf unseren Websites dienen der Information über unsere Leistungen. Eine Anfrage über ein Formular, per E-Mail oder telefonisch führt für sich genommen noch nicht zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags.
2.2 Auf Ihre Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang, Preis und den vorgesehenen Ausführungsbedingungen. Ob ein Angebot verbindlich oder freibleibend ist und welche Annahmefrist gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
2.3 Ein verbindliches Angebot kann innerhalb seiner Annahmefrist angenommen werden. Ist das Angebot ausdrücklich freibleibend, ist die Beauftragung das Vertragsangebot des Auftraggebers; der Vertrag entsteht durch dessen Annahme durch den Anbieter. Die Annahme kann beispielsweise durch Auftragsbestätigung oder vereinbarten Ausführungsbeginn erfolgen. Für verspätete oder geänderte Annahmen gelten die gesetzlichen Regelungen.
2.4 Wir empfehlen, Vereinbarungen und Änderungen zu Nachweiszwecken in Textform, etwa per E-Mail, festzuhalten. Individuelle Absprachen werden dadurch nicht ausgeschlossen. Gesetzliche Formvorschriften, insbesondere für die Kündigung eines Bauvertrags nach § 650h BGB, bleiben unberührt.
2.5 Allgemeine Abbildungen, Planungsbeispiele und Kostenorientierungen auf der Website ersetzen keine objektbezogene Leistungsbeschreibung. Vereinbarte Eigenschaften, Beschaffenheitsangaben und gesetzliche Informationspflichten bleiben verbindlich.
Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und seinen Anlagen. Der Anbieter führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht aus. Nicht im Leistungsumfang enthaltene Folgegewerke werden im Angebot abgegrenzt.
3.2 Änderungen des Leistungsumfangs und ihre Auswirkungen auf Vergütung und Termine stimmen die Parteien vor der Umsetzung ab. Gesetzliche Änderungs- und Anordnungsrechte, insbesondere bei Bauverträgen, bleiben unberührt.
3.3 Sollten im Zuge der Ausführung der Arbeiten zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, wird der Anbieter den Auftraggeber umgehend darüber informieren. Über die Ausführung solcher zusätzlichen Leistungen ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages nach eigenem Ermessen Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung bleibt hiervon unberührt.
3.5 Der Anbieter verpflichtet sich, alle Arbeiten unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften auszuführen und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Personen und Eigentum am Arbeitsort zu ergreifen.
Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Maßgeblich ist der im individuellen Angebot ausgewiesene Preis. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können ausdrücklich als solche bezeichnete Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart werden. Steuerbegünstigungen werden nur berücksichtigt, wenn ihre gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
4.2 Die Preisgestaltung basiert auf den im Angebot spezifizierten Leistungsumfang. Sollten sich aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder zusätzlich erforderlichen Leistungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, Anpassungen des Leistungsumfangs ergeben, wird der Anbieter dem Auftraggeber ein entsprechend angepasstes Angebot unterbreiten.
4.3 Abschlagszahlungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach § 632a BGB, verlangt werden. Bei angelieferten oder eigens angefertigten und bereitgestellten Stoffen oder Bauteilen gelten auch die dort vorgesehenen Anforderungen an Eigentumsübertragung oder Sicherheit. Gesetzliche Sicherungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
4.4 Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der wirksamen vertraglichen Vereinbarung. Sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang und Eintritt der Fälligkeit zu zahlen. Zahlungsverzug tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 BGB gilt gegenüber Verbrauchern nur bei einem besonderen Hinweis in der Rechnung; sie beginnt nicht bereits mit dem Rechnungsdatum.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
4.6 Für Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln oder nicht vertragsgemäßer Leistung werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Durchführung der Dienstleistungen
5.1 Die Ausführung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Werden Verzögerungen erkennbar, informiert der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtlichen Auswirkungen. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
5.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Anbieter zum vereinbarten Beginn der Arbeiten ein ungehinderter Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt wird, in denen die Leistungen erbracht werden sollen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen, damit eine reibungslose Ausführung der Arbeiten ermöglicht wird. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung von Strom- und Wasseranschlüssen sowie die Freihaltung der Arbeitsbereiche von Hindernissen.
5.3 Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig werden, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, wird der Anbieter den Auftraggeber hierüber informieren und, sofern erforderlich, eine separate Vereinbarung hierüber treffen. Die Ausführung solcher zusätzlichen Arbeiten kann eine Anpassung der Vergütung und/oder der Fertigstellungsfristen nach sich ziehen.
5.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nach eigenem Ermessen Subunternehmer heranzuziehen. Die Auswahl der Subunternehmer erfolgt unter Berücksichtigung deren Qualifikation und Zuverlässigkeit. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen bleibt hiervon unberührt.
5.5 Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Durchführung aller Arbeiten die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz, zu beachten.
Gewährleistung und Mängelhaftung
6.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Frist unter den Voraussetzungen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB fünf Jahre ab Abnahme. Für andere Leistungen richtet sich die Frist nach der jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelung.
6.2 Bitte teilen Sie uns festgestellte Mängel möglichst zeitnah mit, damit wir sie prüfen und gegebenenfalls beseitigen können; eine Beschreibung per E-Mail ist hilfreich. Dies begründet für Verbraucher keine besondere Rügefrist oder Schriftformpflicht und schränkt ihre gesetzlichen Rechte nicht ein.
6.3 Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere §§ 634 ff. BGB. Soweit gesetzlich erforderlich, ist dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Eine nach dem Gesetz berechtigte Minderung oder ein Rücktritt bedarf keiner Zustimmung des Anbieters.
6.4 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB). Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
6.5 Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Stornierungen
7.1 Änderungen des Leistungsumfangs, der Vergütung und der Ausführungsfristen werden unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen vereinbart. Zur Dokumentation empfiehlt sich Textform. Gesetzliche Rechte auf Änderung, Kündigung oder Widerruf bleiben unberührt.
7.2 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit bis zur Vollendung des Werks kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht dem Anbieter die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich ersparter Aufwendungen, anderweitigen Erwerbs sowie des Erwerbs, den der Anbieter durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass dem Anbieter 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 S. 3 BGB). Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Vergütungsanspruch zusteht.
7.3 Für Kündigungen aus wichtigem Grund, einen sonstigen Abbruch des Auftrags und die jeweiligen Vergütungsfolgen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung des Bauvertrags bedarf nach § 650h BGB der Schriftform.
7.4 Bei höherer Gewalt oder anderen Leistungshindernissen informiert die betroffene Partei die andere unverzüglich. Folgen für Leistungspflichten, Termine, Vergütung und Beendigung des Vertrags richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; eine automatische pauschale Fristverlängerung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit für Vertragsbearbeitung und Leistungserbringung erforderlich und rechtlich zulässig, können beauftragte IT-, Kommunikations- oder Nachunternehmer Daten erhalten. Für Auftragsverarbeiter gelten die Anforderungen des Art. 28 DSGVO. Eine Einwilligung wird eingeholt, wenn sie für die konkrete Verarbeitung erforderlich ist.
8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Dies umfasst insbesondere die Verwendung der Daten für die Kontaktaufnahme, Rechnungsstellung und Kundenbetreuung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters unter rz-bedachungen.de/datenschutz.
8.3 Der Anbieter trifft dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Ausführliche Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Speicherdauern finden Sie in der Datenschutzerklärung.
8.4 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
8.5 Betroffene können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ausüben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Rechte Dritter werden dabei berücksichtigt.
Streitbeilegung und Gerichtsstand
9.1 Die Parteien können bei Meinungsverschiedenheiten eine gütliche Einigung oder freiwillige Mediation versuchen. Dies ist keine Voraussetzung für die Anrufung eines Gerichts und beschränkt keine gesetzlichen Rechte.
9.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Die sachliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem Gesetz.
9.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; diese AGB begründen keinen zusätzlichen ausschließlichen Gerichtsstand am Sitz des Anbieters.
9.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.
Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Das Gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass die AGB eine Lücke aufweisen.
10.2 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, unabhängig davon, ob sie mündlich oder in Textform getroffen wurden. Gesetzlich vorgeschriebene Formen bleiben unberührt.
10.3 Neue Fassungen dieser AGB gelten nur für Verträge, in die sie wirksam einbezogen werden. Eine Änderung bereits geschlossener Verträge erfordert eine wirksame Vereinbarung der Parteien; eine Veröffentlichung auf der Website reicht nicht aus.
10.4 Die Rechtswahl richtet sich nach Ziffer 9.4. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
10.5 Der Leistungsort ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bauleistungen werden grundsätzlich am vereinbarten Bauvorhaben erbracht.
10.6 Für Gerichtsstände gelten ausschließlich die Regelungen in Ziffern 9.2 und 9.3 sowie die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
