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Photovoltaik: Dachdecker oder Elektriker – wer macht was?

14.09.2026 6 Min. Lesezeit

Wer darf eine PV-Anlage aufs Dach montieren? Was die Verbändevereinbarung 2026 regelt, welcher Teil Dachdeckerarbeit ist und worauf Sie beim Angebot achten.

Wer eine Photovoltaikanlage plant, hat schnell drei verschiedene Angebote auf dem Tisch: vom Elektrobetrieb, vom Solarteur und vom Dachdecker. Dahinter steckt eine berechtigte Frage: Wer darf eigentlich was auf dem Dach – und wer trägt die Verantwortung, wenn es hinterher tropft? Seit dem 1. September 2026 gibt es darauf eine aktualisierte Antwort der Handwerksverbände und Berufsgenossenschaften. In diesem Beitrag ordnen wir ein, welcher Teil der Montage ins Dachdeckerhandwerk gehört, was Elektrofachkräften vorbehalten bleibt und worauf Sie beim Vergleich von Angeboten am Niederrhein achten sollten.

Zwei Gewerke, eine Anlage: Was die Verbändevereinbarung regelt

Eine PV-Anlage auf dem Dach ist immer ein Projekt für zwei Gewerke. Die Unterkonstruktion greift in die Dacheindeckung ein, Verkabelung und Anschluss sind Elektrotechnik. Genau an dieser Schnittstelle setzt die „Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen“ an. Sie wurde 2024 zwischen dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und den Berufsgenossenschaften BG BAU und BG ETEM geschlossen. Zum 1. September 2026 wurde sie neu gefasst und erweitert: Jetzt sind auch das Zimmerer- und Holzbauhandwerk, das Metallbauerhandwerk, das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall eingebunden. Die Neufassung ist auf der Hausbesitzer-Seite des ZVDH zusammengefasst.

Inhaltlich legt die Vereinbarung drei Dinge fest: Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für sogenannte elektrotechnisch unterwiesene Personen. Für alle beteiligten Gewerke gilt dabei ein einfacher Grundsatz: An PV-Anlagen auf Dächern darf nur gearbeitet werden, wenn Absturzsicherungen wie Arbeits- und Schutzgerüste vorhanden sind. Für Sie als Auftraggeber ist das die erste Prüffrage an jedes Angebot – dazu weiter unten mehr.

Eine Photovoltaikanlage auf dem Steildach ist ein Eingriff in die Dachhaut: Dachhaken werden im Sparren verankert, Ziegel werden angepasst, Leitungen durchdringen die Eindeckung. Wer diesen Teil beauftragt, kauft nicht nur Module, sondern entscheidet über die Regensicherheit seines Daches. Deshalb gehört die Unterkonstruktion ins Dachdeckerhandwerk und der Anschluss in die Hände einer Elektrofachkraft – und beides muss sauber aufeinander abgestimmt sein.

Der Dach-Part: Unterkonstruktion und Regensicherheit

Der Dach-Part beginnt, bevor der erste Haken gesetzt wird. Wir prüfen vor der Montage den Zustand Ihres Daches und seine Eignung für Photovoltaik. Dabei geht es um die Eindeckung, die Unterspannbahn, die Lattung und die Sparren, in denen die Anlage später verankert wird. Ist ein älteres Dach in wenigen Jahren ohnehin fällig, sollte die Sanierung vor der Anlage kommen; wann das der Fall ist, haben wir im Beitrag PV auf altem Dach: erst sanieren oder direkt montieren? beschrieben.

Dann folgt die Unterkonstruktion – und hier entscheidet sich, ob das Dach nach der Montage dicht bleibt. Beim Ziegeldach werden die Dachhaken im tragenden Sparren verankert; eine Verschraubung nur in der Dachlattung ist unzulässig. Der Ziegel über dem Haken muss so angepasst werden, dass er nicht auf dem Metall aufliegt, denn sonst kann er unter Schneelast oder bei thermischer Ausdehnung brechen, und die Eindeckung leitet das Wasser nicht mehr sicher ab, wie das Fachportal photovoltaik.info erläutert. Dazu kommen die Durchführungen für die Leitungen und der Umgang mit der Unterspannbahn – Details, die von unten niemand sieht. Nach unserer Einschätzung zeigen sich Fehler an diesen Stellen häufig erst mit Verzögerung, wenn Dämmung oder Holz bereits Feuchtigkeit gezogen haben. Wir montieren Dachhaken, Schienen und Module fachgerecht auf Ihrer Eindeckung und achten darauf, dass jeder bearbeitete Ziegel wieder regensicher aufliegt. Welche Aufdach-, Indach- und Ziegellösungen wir anbieten, finden Sie auf unserer Seite Photovoltaik vom Dachdecker.

Der Elektro-Part: Was Elektrofachkräften vorbehalten bleibt

Die Vereinbarung erlaubt Dachdeckerbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen begrenzte elektrotechnische Arbeiten: Wer als elektrotechnisch unterwiesene Person geschult ist, darf unter Leitung einer Elektrofachkraft die PV-Module verkabeln, die Strangleitung verlegen und Steckverbinder montieren. Der Anschluss auf der Wechselstromseite des Wechselrichters und alle Arbeiten an der Wechselstromseite der elektrischen Anlage bleiben dagegen Elektrofachkräften vorbehalten. Das deckt sich mit der Niederspannungsanschlussverordnung: Die elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf außer durch den Netzbetreiber nur durch ein Installationsunternehmen errichtet, erweitert oder geändert werden, das in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 Absatz 2 Satz 4 NAV). Für Sie heißt das: Fragen Sie bei jedem Angebot, welcher Betrieb den Anschluss übernimmt und ob er im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Bei uns ist die Aufgabenteilung klar geregelt: Wir koordinieren den elektrischen Anschluss über einen eingetragenen Elektro-Partnerbetrieb. Wechselrichter, Hausverkabelung, Netzanschluss und Anmeldung liegen in dessen Verantwortung; wir stimmen Termine und Schnittstellen ab, damit auf der Baustelle niemand auf den anderen wartet.

Absturzsicherung: Warum das Gerüst ins Angebot gehört

Ein Angebot ohne Gerüst oder andere Absturzsicherung ist kein Schnäppchen, sondern ein Warnsignal – auch für Sie als Eigentümer. ZVDH und BG BAU weisen in einem aktuellen Flyer darauf hin, dass Eigentümer sichere Zugänge zum Dach ermöglichen müssen, den Betrieb frühzeitig auf besondere Gefahren wie Lichtkuppeln, Dachfenster oder vorhandene Solaranlagen hinweisen sollten und erforderliche Schutzmaßnahmen wie Gerüste beauftragen müssen, wenn dauerhafte Schutzeinrichtungen fehlen. Die Checkliste dazu stellt die BG BAU als kostenlosen PDF-Download bereit. Bei uns gehören Gerüst und Absturzsicherung von Anfang an zur Planung; wir sprechen die Schutzmaßnahmen vor dem ersten Arbeitstag mit Ihnen ab.

Solarpflicht NRW: Wenn beide Gewerke ohnehin ins Projekt gehören

In Nordrhein-Westfalen stellt sich die Gewerkefrage oft nicht freiwillig. Nach § 42a der Landesbauordnung greift die Solarpflicht auch im Bestand, wenn die vollständige Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Januar 2026 begonnen wird; die Einzelheiten regelt die Solaranlagen-Verordnung NRW. Wer sein Dach neu eindecken lässt, plant die PV-Anlage also gleich mit und hat damit automatisch Dachdecker und Elektrofachkraft im selben Projekt. Welche Ausnahmen und Mindestgrößen gelten, haben wir im Beitrag zur Solarpflicht in NRW zusammengefasst. Für Sie ist diese Kombination die sinnvollste Reihenfolge: ein Gerüst, eine Unterkonstruktion, die von Anfang an zur neuen Eindeckung passt, und keine Module, die für die nächste Dachsanierung wieder herunter müssen. Wir planen und führen die Neueindeckung aus und setzen die Photovoltaik im selben Arbeitsgang darauf.

Checkliste: Diese Fragen stellen Sie vor der Beauftragung

Egal, ob das erste Angebot vom Elektrobetrieb, vom Solarteur oder von uns kommt – diese Fragen sollten in jedem Fall beantwortet sein:

  • Wer verantwortet die Unterkonstruktion und die Regensicherheit des Daches, und steht das ausdrücklich im Angebot?
  • Wird der Zustand des Daches vor der Montage dokumentiert, damit spätere Schäden eindeutig zugeordnet werden können?
  • Welcher Betrieb übernimmt den elektrischen Anschluss, und ist er im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen?
  • Ist eine Absturzsicherung, in der Regel ein Gerüst, eingeplant und im Preis enthalten?
  • Passen Dachhaken und Montagesystem zu Ihrer Eindeckung und zu Ihrem Sparrenabstand, oder wird eine Standardlösung auf jedes Dach gesetzt?
  • Wer ist Ihr Ansprechpartner, wenn nach der Montage etwas undicht ist: der Elektrobetrieb, der Dachdecker oder beide? Bei uns bleibt das Dach in einer Hand.

Wenn Sie in Viersen, Mönchengladbach, Krefeld oder im Umland eine PV-Anlage planen oder Ihr Dach ohnehin ansteht, schauen wir uns Dach und Vorhaben vor Ort an und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Ihr Haus sinnvoll ist. Über unsere Kontaktseite vereinbaren Sie einen kostenlosen Ortstermin; das Angebot erstellen wir nach der Besichtigung, nicht am Telefon.

Key Facts

VerbändevereinbarungNeu gefasst zum 1. September 2026
Dach-PartDachhaken, Schienen, Module
Elektro-PartAC-Anschluss nur durch Elektrofachkraft
Solarpflicht NRWBei Dachhauterneuerung seit 2026
RegionViersen & Umgebung
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