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Sturmschaden am Dach: Was tun? Versicherung & Notsicherung

08.06.2026 5 Min. Lesezeit

Sturm oder Hagel am Dach? Welche Versicherung zahlt, welche Fristen und Pflichten gelten und wie Sie den Schaden am Niederrhein richtig dokumentieren.

Gewitter mit Sturm und Hagel gehören am Niederrhein zum Sommer – und jedes Jahr decken Böen Ziegel ab, lösen Firstziegel oder reißen Bleche von der Dachkante. Wenn der Sturm vorbei ist, stellen sich für Hauseigentümer zwei Fragen gleichzeitig: Wie verhindere ich weitere Schäden – und wer zahlt die Reparatur? Dieser Beitrag erklärt, welche Versicherung wofür zuständig ist, welche Fristen und Pflichten Sie kennen müssen und wie Sie einen Sturmschaden so dokumentieren, dass es später keinen Streit gibt.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden am Dach?

Für Schäden am Gebäude selbst – also an Dach, Fenstern, Fassade oder fest verbauter Technik – ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Werden bewegliche Dinge im Haus beschädigt, etwa weil durch das offene Dach Regen eindringt und Möbel ruiniert, greift die Hausratversicherung. Diese Aufteilung beschreibt die Verbraucherzentrale in ihrem Überblick zu Sturm-, Hagel- und Gewitterschäden (Verbraucherzentrale: Wofür haftet welche Versicherung?).

Wichtig ist die Abgrenzung beim Wasser: Schäden durch Sturm und Hagel sind in der normalen Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation oder Schneedruck dagegen nicht – diese sind nur über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgedeckt. Gerade bei den heftigen Starkregenereignissen, wie sie der Niederrhein in den letzten Sommern erlebt hat, ist das eine entscheidende Lücke.

Wie groß das Thema insgesamt ist, zeigt die Naturgefahrenbilanz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Für 2025 rechnet der Verband mit rund 2,6 Milliarden Euro Schäden durch Naturgefahren in Deutschland, davon allein rund 1,4 Milliarden Euro in der Sachversicherung durch Sturm, Hagel und Blitz.

Sturm ab Windstärke 8 – und die Beweislast liegt bei Ihnen

Versicherer werten Wind erst ab Windstärke 8 als „Sturm“. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 km/h. Liegt die gemessene Geschwindigkeit darunter, zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden in der Regel nicht.

Der entscheidende Punkt, den viele unterschätzen: Den Nachweis, dass tatsächlich mindestens Windstärke 8 geherrscht hat, muss der Versicherungsnehmer erbringen, nicht die Versicherung. Das stellt der Bund der Versicherten ausdrücklich klar. Praktisch heißt das: Sichern Sie Belege für das Wetterereignis. Hilfreich sind Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes – der DWD stellt für Versicherungsfälle Wettergutachten bereit (dwd.de/wettergutachten) – sowie Hinweise darauf, dass auch in der Nachbarschaft Sturmschäden aufgetreten sind. Wenn die ganze Straße abgedeckte Ziegel hat, erkennt die Versicherung den Schaden erfahrungsgemäß leichter an.

Ihre Pflichten nach dem Sturm: melden, mindern, dokumentieren

Nach einem Sturmschaden trifft Sie als Eigentümer eine Reihe gesetzlicher Pflichten – aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Zwei davon sind zentral. Erstens müssen Sie den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen, sobald Sie davon Kenntnis haben (§ 30 VVG). „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern – Sie sollten den Schaden also melden, sobald Sie davon Kenntnis haben. Zweitens sind Sie verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern und dabei Weisungen des Versicherers einzuholen, soweit die Umstände das zulassen (§ 82 VVG).

Nach einem Sturmschaden gilt für Hauseigentümer eine klare Reihenfolge: den Schaden unverzüglich der Wohngebäudeversicherung melden, ihn mit Fotos und Videos dokumentieren und nur die nötigsten Notsicherungen veranlassen, um Folgeschäden zu verhindern. Wer das Dach eigenmächtig endgültig sanieren lässt, bevor der Versicherer den Schaden gesehen hat, riskiert Streit über die Kostenübernahme.

Zur Dokumentation gehört, dass Sie den Schaden vor jeder Veränderung möglichst detailliert mit Fotos und Videos festhalten und beschädigte Gegenstände auflisten. Bewahren Sie außerdem beschädigte Bauteile auf, solange das gefahrlos möglich ist – sie können als Beweis dienen.

Notsicherung: Was Sie sofort tun – und was Sie dem Fachbetrieb überlassen

Die Schadenminderungspflicht aus § 82 VVG ist kein Freibrief für hektische Eigenreparaturen, sondern verlangt das Nötige, um Folgeschäden zu verhindern: ein offenes Dach provisorisch abdecken, eindringendes Wasser ableiten, lose Teile sichern. Endgültige Reparaturen oder größere Notmaßnahmen sollten Sie nach Empfehlung des Bundes der Versicherten mit dem Versicherer abstimmen.

In der Praxis ist die Notsicherung am Dach gefährlicher, als sie aussieht: Nasse Ziegel, instabile Konstruktionen und lose Bleche sind nach einem Sturm ein erhebliches Absturz- und Verletzungsrisiko. Hier zahlt sich ein Fachbetrieb doppelt aus – er sichert das Dach fachgerecht und dokumentiert den Schadenumfang gleich so, dass die Aufnahme für die Versicherung verwertbar ist. Genau dafür gibt es unseren Notdienst und Reparaturservice: Wir sichern das Dach, halten den Schaden fotografisch fest und beraten Sie, welche Schritte sinnvoll sind, bevor die Komplettreparatur beginnt.

Sonderfall Wassereintritt: Wo die Standardpolice endet

Beim Thema Wasser lohnt ein genauer Blick in die eigene Police. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation oder Schneedruck sind über die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht abgedeckt – dafür braucht es den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung. Ob auch Wasser, das nach einem Sturmschaden durch das beschädigte Dach eindringt, übernommen wird, hängt vom konkreten Vertrag ab und wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt – klären Sie das im Zweifel direkt mit Ihrem Versicherer. Wer in einer wasserkritischen Lage wohnt, sollte ohnehin prüfen, ob der Elementarbaustein enthalten ist; nachträglich abschließen lässt er sich meist problemlos, aber nicht rückwirkend für einen bereits eingetretenen Schaden.

Vorbeugen: Ein gepflegtes Dach hält dem Sturm besser stand

So sehr die Versicherung im Ernstfall hilft – der beste Schaden ist der, der gar nicht erst entsteht. Lose Ziegel, korrodierte Befestigungen, verschlissene Verklebungen an Anschlüssen und verstopfte Entwässerungen sind genau die Schwachstellen, an denen ein Sturm zuerst angreift. Eine regelmäßige Inspektion deckt sie auf, bevor die nächste Böe sie zum Schaden macht. Warum sich gerade bei Flachdächern feste Kontrollintervalle lohnen, haben wir im Beitrag zur Wartung statt Notreparatur ausführlich beschrieben. Für Hauseigentümer in Viersen und Umgebung ist der Frühsommer ein guter Zeitpunkt für den Check – vor der Hauptgewittersaison.

Wenn ein Sturm Ihr Dach erwischt hat, sind wir schnell zur Stelle: Wir sichern den Schaden, dokumentieren ihn versicherungstauglich und erstellen Ihnen anschließend ein transparentes Angebot für die fachgerechte Reparatur. Eine erste Einschätzung und Beratung sind dabei kostenlos – melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular oder telefonisch, dann sehen wir uns das Dach gemeinsam an.

Key Facts

Sturm-DefinitionVersicherung zahlt erst ab Windstärke 8 (ab 62 km/h)
MeldefristUnverzüglich melden (§ 30 VVG)
BeweislastEigentümer muss die Windstärke nachweisen
WassereintrittStarkregen nur mit Elementarschutz gedeckt
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